Sicherlich kennen Sie die Situation: Ihr Flug verspätet sich und aus diesem Grunde erreichen Sie Ihren Anschlussflug nicht mehr. Das ist nicht nur enorm ärgerlich, sondern auch kostspielig. Die meisten Fluggäste wissen jedoch gar nicht, welche Rechte sie in solchen Situationen haben. Dabei ist die Gesetzeslage sehr eindeutig in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union geregelt. Wenn es zu einer Flugverspätung kommt, dann können Sie durchaus von verschiedenen Leistungen profitieren, die Ihnen die Fluggesellschaft zukommen lassen muss.
Entschädigungsleistungen bei Verspätung
Damit die Entschädigungsleistungen in Anspruch genommen werden können, muss der Fluggast sich an die Spielregeln halten. Sie müssen unbedingt rechtzeitig am Flughafen sein und den Check-In durchlaufen. Haben Sie bei derselben Fluggesellschaft Anschlussflüge gebucht, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Nicht nur, dass Sie mit Getränken und Snacks versorgt werden, die Gesellschaft muss Ihnen auch einen Ersatzflug bieten. Ob auch Schadensersatz bezahlt werden muss, ist aktuell noch strittig. Viele Gerichte beschäftigen sich mit diesen Fällen. Problematisch wird es, wenn Sie den Anschlussflug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht haben.
Dann könnte die Gesellschaft darauf bestehen, dass Sie einfach zu spät waren und somit keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Haben Sie alle Flüge bei einem Anbieter gebucht, sieht es jedoch anders aus. Hier kann sich der Flugveranstalter nicht herausreden und Sie sollten Ihre Ansprüche auch zeitnah geltend machen. Im besten Fall wird Ihnen direkt vor Ort eine Entschädigung ausbezahlt. Der richtige Ansprechpartner ist übrigens immer nur die Fluggesellschaft, keinesfalls der Reiseveranstalter.